Vertretung bei Cannabis-Grow (Anbau, Erzeugung)
Beim Grow ist von entscheidender Bedeutung, ob sich die Pflanzen noch im Anbaustadium befinden oder bereits geerntet wurde. Befinden sich die Pflanzen noch im Anbaustadium, dann ist das Verfahren vorläufig einzustellen, wenn ein Vorsatz des Inverkehrbringens nicht nachgewiesen werden kann.
Achtung Drogenhandel
Übersteigt die Ernte die Grenzmenge von 40g THCA bzw. 20g Delta-9-THC, dann droht ein Verfahren wegen Drogenhandels. Der Gesetzgeber qualifiziert auch die Erzeugung die ausschließlich zum persönlichen Bedarf dient als Drogenhandel.
Gerade beim Cannabisgrow wird der Beschuldige häufig mit Stromabrechnungen konfrontiert. Häufig belasten sich Beschuldigte durch ein überschießendes Geständnis mit früheren Grows. Die Menge wird im Anschluss hochgerechnet und erreicht regelmäßig ein Mehrfaches der Grenzmenge.
Die Wahrung der Rechte von Beschuldigten, insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und Beiziehung eines Anwalts etwa im Fall einer Einvernahme unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung, sind von daher von großer Bedeutung.
Wozu braucht man einen Anwalt?
Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.
Bedeutung der Grenzmenge
Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitenden) Drogenhandel zu verantworten haben.