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CBD: Kaum erforscht, nicht reguliert

26. März 2019

Das Thema Cannabis hat in den letzten Jahren zunehmend an medialer Beachtung gewonnen. Einerseits sind die Legalisierungsbestrebungen diverser Staaten dafür verantwortlich, andererseits findet Cannabis zunehmend im medizinischen Bereich Verwendung. 

Autor: Dr. Martin Feigl, Grüner Kreis Magazin

hrend das generelle Verbot von Cannabis, das international auf die .Einzige Suchtgiftkonvention. der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1961 zurückgeht, jahrzehntelang gemeinsames Verst.ndnis war, legalisieren zunehmend Staaten den Umgang mit Cannabis. Bemerkenswerterweise geht dieser Trend von den USA aus, jenem Land, das sich für den Krieg gegen Drogen hauptverantwortlich zeigt. Mittlerweile haben bereits zehn US-Bundesstaaten Cannabis generell freigegeben. Ebenso hat Kanada den Umgang mit Cannabis legalisiert. In Europa sind Tschechien und Portugal für eine liberale Gesetzgebung bekannt. Luxemburg plant eine Legalisierung, in der Schweiz laufen diesbezüglich Pilotversuche.

Drogenpolitik in Österreich

Während international der Trend in Richtung eines liberalen Umgangs mit Cannabis geht, beschreitet Österreich einen anderen Weg. Die Anzeigen haben im Jahr 2017 einen Höchststand erreicht und sich gegenüber dem Jahr 2008 verdoppelt. Ein Großteil der Anzeigen entfällt dabei auf Cannabis, und hierbei wiederum ein Großteil auf Konsumenten. Die enorme Steigerung der Anzeigen lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass die Prävalenzraten gestiegen wären. Drogendelikte sind Kontrolldelikte, d.h., je mehr kontrolliert wird, desto mehr Anzeigen werden erstattet. Selbst Strafen für Konsumenten und somit eine Abkehr vom seit vielen Jahren etablierten Prinzip »Therapie statt Strafe« werden vom Innenministerium vorgeschlagen. Im Regierungsprogramm hat sich die Koalition darauf verständigt, künftig Cannabisstecklinge und -samen verbieten zu wollen. Dies würde das Ende für die zahlreichen Growshops in Österreich bedeuten, die diversen Quellen zufolge 200.000 bis 300.000 Hanfstecklinge und -samen pro Monat vertreiben.

Verbreitung von Cannabis in Österreich

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte Droge in Österreich. Je nach Fragestellung (jemals im Leben konsumiert, im letzten Jahr konsumiert, im letzten Monat konsumiert) und Altersgruppe reichen die Konsumraten zu bis zu 40 %. Für die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen ergibt sich laut der letzten österreichweiten Befragung (2015) derzeit ein Anteil von etwa 24 %, die zumindest einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert haben. Die Konsumerfahrungen beschränken sich jedoch meist auf eine kurze Zeitspanne.

Rechtsstatus von Cannabis

In Österreich ist sämtlicher Umgang mit Cannabis nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) illegal. Eine legale Eigenbedarfsmenge existiert nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch zwischen Konsumenten und Drogenhändlern. Bei Konsumenten sind die Strafverfahren zwingend vorläufig einzustellen. Bei Ersttätern und jenen, gegen die in den letzten fünf Jahren kein Ermittlungsverfahren geführt wurde, entfällt seit dem Jahr 2011 auch der bis dahin für die Einstellung des Verfahrens vorgeschriebene Besuch beim Amtsarzt der Gesundheitsbehörde. In strafrechtlicher Hinsicht führt dies zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der sich darin erschöpft, dass in etwa 90 % der Strafverfahren nach Ablauf der Probezeit endgültig eingestellt werden. Während der Konsument strafrechtlich wenig zu befürchten hat, haben Händler in aller Regel ein Gerichtsverfahren zu erwarten. 

Rechtliche Situation des Eigenanbaus

In Österreich existieren – in Europa einzigartig – Growshops, in denen Stecklinge und Samen erworben werden können. Wurde früher Cannabis importiert, geht seit Jahren der Trend in Richtung Selbstversorgung.12 Für die Betroffenen macht es im Falle der polizeilichen Beanstandung einen erheblichen Unterschied, ob sich die Cannabispflanzen noch in einem Anbaustadium befinden oder ob das Cannabis bereits erzeugt wurde. 

Der Anbau von Cannabis

Der Anbau von Cannabis ist dann strafbar, wenn der Anbau zum Zweck der Suchtgiftgewinnung erfolgt, wovon Staatsanwaltschaft und Gericht in der Regel ausgehen.13 Wird der Betroffene zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Pflanzen noch im Anbaustadium befinden, betreten, dann ist das Verfahren zwingend vorläufig einzustellen, sofern dem Betroffenen kein Vorsatz des Inverkehrsetzens nachgewiesen werden kann.

Die Erzeugung von Cannabis

Bei der Erzeugung von Cannabis ist die Grenzmenge von 40 Gramm reinem THC-A bzw. 20 Gramm Delta-9-Hydrocannabinol von entscheidender Bedeutung. Erzeugung liegt vor, wenn die Blüten von der Pflanze getrennt werden.15 Wird die Grenzmenge nicht überschritten, wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Bei Überschreiten der Grenzmenge geht das Gesetz von Suchtgifthandel aus, selbst wenn die Erzeugung ausschließlich dem persönlichen Bedarf dient. Die Strafdrohung reicht in diesen Fällen zu bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wird die Grenzmenge 15-fach überstiegen, steigt die Strafdrohung auf bis zu zehn Jahre, bei 25-facher Überschreitung auf bis zu 15 Jahre.16 Dies hat zur Konsequenz, dass auch der geständige Homegrower, der die Grenzmenge überschritten hat, mit einer strafgerichtlichen Verurteilung zu rechnen hat. Der unbescholtene Homegrower, der nur zum persönlichen Bedarf erzeugt, hat in der Regel eine bedingte Freiheitsstrafe (Bewährungsstrafe) zu erwarten. Je nach Gerichtssprengel machen manche Richter vereinzelt von der Möglichkeit der vorläufigen Verfahrenseinstellung trotz Überschreitung der Grenzmenge Gebrauch. Verurteilungen stellen jedoch eher die Regel als die Ausnahme dar. Eine Verurteilung führt neben einer Vorstrafe in der Regel auch zum Führerscheinentzug.17 Ebenso kann eine vorhandene Gewerbeberechtigung entzogen werden.

Cannabis und Führerschein

Seitens des Verkehrsministeriums laufen zurzeit Kampagnen gegen Drogen am Steuer.19 Während Länder wie die Schweiz oder Deutschland einen Grenzwert für aktives THC eingeführt haben, gilt in Österreich null Toleranz. Bereits die Feststellung geringster aktiver Spuren von THC führt in der Regel zum Entzug der Lenkberechtigung.20 Neben dem Entzug der Lenkberechtigung hat der Betroffene psychiatrische und verkehrspsychologische Stellungnahmen für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung vorzuweisen. Während solche Auflagen bei Alkoholdelikten erst bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille angeordnet werden, sind diese bei Cannabis zwingend vorgesehen. Der Führerschein wird in Folge regelmäßig nur befristet mit der Auflage von Abstinenznachweisen in Form von Urin- oder Haaranalysen erteilt.

Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung

Führerscheinrechtliche Probleme können auch entstehen, ohne dass der Betroffene ein Fahrzeug lenkt, etwa wenn er gegenüber der Polizei angibt, regelmäßig zu konsumieren.21 Jemand, der an mehreren Wochenenden pro Monat kifft, hat mit einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Führerscheinbehörde zu rechnen. Zuweisungen zum Psychiater und Abstinenznachweise sind die Folge. Fällt ein Test positiv aus, führt dies in der Regel zu einer Verlängerung der Abstinenzkontrollen. Manche Behörden entziehen (häufig rechtswidrig) umgehend den Führerschein. 

Haaranalyse

Während Urintests zur Kontrolle die Regel darstellen, werden in Oberösterreich nahezu flächendeckend Haaranalysen angeordnet, obwohl die Tauglichkeit durch Studien bezweifelt wird. Wer eine Haaranalyse zu erbringen hat, muss die Haare sechs Zentimeter wachsen lassen, darf sie nicht schneiden, färben oder bleichen. Die Höchstgerichte bestätigten die Rechtsmäßigkeit dieser Vorgehensweise, da der Amtsarzt über die Art des Abstinenznachweises zu entscheiden hat.23 Wer mehrmals pro Monat kifft, muss daher eine Haaranalyse abgeben, will er den Führerschein behalten. 

Cannabis als Medizin

Cannabis als Medizin ist in Österreich vor allem in Form des Medikaments Dronabinol verfügbar. Die oft hohen Kosten übernehmen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen. Cannabis in natürlicher Form ist in Österreich im Gegensatz zu Deutschland nicht verfügbar. Das legale CBD unterliegt zwar nicht dem Strafrecht, ein Kostenersatz ist jedoch nicht vorgesehen. 

Fazit

Aus Sicht des Autors ist das Thema Cannabis von politischen Motiven geprägt. Die Wissenschaft wird häufig der Emotion geopfert. Während der Konsum mittlerweile weit verbreitet ist und gesundheitspolitisch diesem Phänomen im Bedarfsfall durch Therapieangebote begegnet wird, sind gravierende strafrechtliche Folgen nach wie vor nicht auszuschließen. Zwar hat der Konsument keine Strafe zu erwarten, die Sanktionierung erfolgt aber vielfach über die Führerscheinschiene. 

Wer den Führerschein behalten möchte, hat die Abstinenz zu belegen, auch wenn er noch nie berauscht ein Fahrzeug gelenkt hat. Jemand, der weiter konsumiert, obwohl er bereits angezeigt wurde, bekommt nicht selten von Sachverständigen eine Anpassungsstörung attestiert. Nach dem Gesetz gilt jeglicher Konsum als Missbrauch und ist sohin pathologisch. Das Wissen über die Wirkungsweise illegaler Substanzen ist bei Behörden in der Regel äußerst mangelhaft. Regelmäßige Vernetzungen mit Drogenberatungsstellen wären daher sinnvoll. Ebenso bedarf es einer Abkehr von der Repression hin zu Akzeptanz und Prävention, will man die Betroffenen erreichen.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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